Die älteste Urkunde
Im Namen der heiligen und einigen Dreifaltigkeit -
Conradus, durch Gottes gnädige Milde Römischer Kaiser Augustus:
Es sei mir bekannt gegeben allen Getreuen Christi, indem man vor allem höre,
daß wir
durch Vermittlung und auf Bitten unserer erwählten
Gemahlin, Kaiserin Gisela, also der Augusta, und unseres geliebten Nachkommen, König
Heinrich (I.) und desgleichen Meinwerks, der Paderborner Kirche Bischof
den Landbesitz des ehemaligen Grafen Bernhard, Badperch genannt, mit zehn
Hofstätten in der Umgebung des Berges im Ittergau, in der Grafschaft des Grafen
Hahold gelegen, dem Kloster des vorgenannten Bischofs übertragen haben,
welches zu Ehren der heiligen Maria und des Märtyrers
St. Kilian dem heiligen Bekenner Liborius geweiht ist.
Der Besitz ist rechtmäßig an uns zurückgefallen, weil jener Graf Bernhard
ein Spurius war, was volkstümlich wanburtich genannt wird.
Übertragen werden mit den Hofstätten sechs Dörfer, überbaute Flächen, Äcker,
kultivierte und unkultivierte Ländereien, befestigte und unbefestigte Wege, Gärten,
Weiden, Wälder und Einnahmen alles zu Suchende und alles zu Findende,
desgleichen mit allem Zubehör und allem, was von Rechts wegen zu diesem Besitz
gehört, nämlich in den Gutsverzeichnissen, wie sie unter der Herrschaft des
vorgenannten Klosters allgemein vorhanden sind.
Und was in unserer Übertragung festgelegt und bekundet wird, soll für alle
Zeiten fortdauern. Daher wird es in dieser Urkunde aufgeschrieben und mit
eigener Hand bekräftigt, indem unser Siegel aufgedrückt wird und alles dadurch
als rechtskräftig verordnet gekennzeichnet ist.
(Monogramm / Rekognitionszeichen /
Siegel)
Durch den Vizekanzler Odalrich stellvertretend für Erzbischof Aribo (von
Mainz) geprüft.
Am 1. Juni im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1030
im 6. Regierungsjahr Conrads
und im 4. nach seiner Kaiserkrönung
geschehen in Merseburg - Amen -